Norm: StGB §286 Abs1
Rechtssatz: Das Wesen dieses Deliktes besteht in der sachlichen Begünstigung anderer Täter durch einen - (bloß) auf vorsätzliches Nichtverhindern der Tatbegehung abzielenden - unbeteiligten Dritten. Entscheidungstexte 11 Os 99/93 Entscheidungstext OGH 21.09.1993 11 Os 99/93 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...