Norm
StGB §286 Abs1Rechtssatz
Das Wesen dieses Deliktes besteht in der sachlichen Begünstigung anderer Täter durch einen - (bloß) auf vorsätzliches Nichtverhindern der Tatbegehung abzielenden - unbeteiligten Dritten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0095688Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
25.04.2016