RS OGH 1993/9/21 11Os99/93

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Veröffentlicht am 21.09.1993
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Norm

StGB §286 Abs1

Rechtssatz

Das Wesen dieses Deliktes besteht in der sachlichen Begünstigung anderer Täter durch einen - (bloß) auf vorsätzliches Nichtverhindern der Tatbegehung abzielenden - unbeteiligten Dritten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0095688

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

25.04.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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