Norm: Eur Auslieferungsübk Art2 Abs1Eur Auslieferungsübk Art12 Abs2 litbStGB §260 Abs1 Z1
Rechtssatz: In Art 12 Abs 2 lit b Eur Auslieferungsübk wird nicht eine erschöpfende Tatbeschreibung nach allen Einzelheiten verlangt, sondern nur die Anführung von Umständen, die die Tat derart bestimmen, dass sie einerseits die Beurteilung ermöglichen, ob sie sowohl nach dem Recht des ersuchenden wie nach dem des ersuchten Staates mit einer Freiheitsstraf... mehr lesen...
Norm: Eur Auslieferungsübk Art2 Abs1Eur Auslieferungsübk Art12 Abs2 litbStGB §260 Abs1 Z1
Rechtssatz: In Art 12 Abs 2 lit b Eur Auslieferungsübk wird nicht eine erschöpfende Tatbeschreibung nach allen Einzelheiten verlangt, sondern nur die Anführung von Umständen, die die Tat derart bestimmen, dass sie einerseits die Beurteilung ermöglichen, ob sie sowohl nach dem Recht des ersuchenden wie nach dem des ersuchten Staates mit einer Freiheitsstraf... mehr lesen...