Entscheidungen zu § 239 StGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

1 Dokument

Entscheidungen 1-1 von 1

RS OGH 1991/9/24 11Os51/91, 12Os149/00 (12Os150/00)

Norm: StGB §239
Rechtssatz: Das fälschungsspezifische Präparieren von Banknotenpapier durch Bleichen von Eindollarnoten (um die Fälschung von Banknoten zu Einhundert-US-Dollar zu ermöglichen), erfüllt sämtliche objektiven und subjektiven Voraussetzungen des Vergehens der Vorbereitung einer Geldfälschung, Wertpapierfälschung oder Wertzeichenfälschung nach dem § 239 StGB, mag auch der anschließende Versuch einer derartigen Geldfälschung (§ 232 Ab... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.09.1991

Entscheidungen 1-1 von 1