Entscheidungen zu § 230 Abs. 1 StGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE OGH 1982/1/12 9Os165/81

Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die am 21.April 1930 geborene Bedienerin Margarethe A und der am 29.Juni 1964 geborene Tischlerlehrling Wolfgang Peter A des Vergehens der Versetzung von Grenzzeichen nach § 230 Abs. 1 StGB schuldig erkannt, weil sie am 16. Mai 1981 in Gotschuchen, Gemeinde St. Margarethen im Rosental, als Beteiligte mehrere zur Bezeichnung der Grenze bestimmte Zeichen (Eisenrohre und Holzpflöcke) mit dem Vorsatz, ein Beweismittel für... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 12.01.1982

RS OGH 1982/1/12 9Os165/81

Norm: StGB §230 Abs1
Rechtssatz: Gegenstand der Tathandlungen des Beseitigens und des Versetzens (scil: sowie des Unkenntlichmachens) können nur solche Grenzzeichen sein, die ihre Bestimmung, die Grenze zweier Grundstücke zu bezeichnen, durch einen die Beteiligten verpflichtenden - in der Regel behördlichen - Akt erhalten haben oder als solche von beiden Nachbarn ausdrücklich oder stillschweigend anerkannt wurden. Entscheidu... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.01.1982

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