Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde gemäß dem § 1 Abs 3 PornG in Verbindung mit dem § 33 Abs 2 MedienG 'und gemäß §§ 3 Abs 1 und 4 PornG' auf 'den Verfall' von Druckschriften, Tonbandkassetten und Filmen erkannt, weil durch die von den Versandfirmen 'Dr. Erich B Nachfolger', Halstenbeck, BRD, und 'H-Ges.m.b.H.', Wiesbaden, BRD, vorgenommene entgeltliche übermittlung von Exemplaren der betroffenen Werke an den Grazer Buchhändler Peter A der 'objektive Tatbestand' des Vergeh... mehr lesen...
Norm: PornG §1 Abs1 lita A StGB §219 StGB § 219 heute StGB § 219 gültig ab 01.01.1975
Rechtssatz:
Eine den Tatbestand des § 219 StGB entsprechende Ankündigung begründet nicht mit rechtlicher Notwendigkeit (absolute) Unzüchtigkeit ihres Textes oder ihrer Darstellungen. Nur wenn sie so... mehr lesen...
Norm: PornG §1 A StGB §219 StPO §260 Z1 StPO §270 Z6 StPO §281 Abs1 Z3 StGB § 219 heute StGB § 219 gültig ab 01.01.1975 StPO § 260 heute StPO § 260 gültig ab 01.06.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2009 ... mehr lesen...
Norm: StGB §219 StGB § 219 heute StGB § 219 gültig ab 01.01.1975
Rechtssatz:
Für die Frage, ob eine Anzeige bestimmt ist, unzüchtigen Verkehr herbeizuführen, ist nur ihr objektiver Sinn maßgebend; Ziel und Zweck müssen aus dem Inhalt der Anzeige unschwer erkannt werden können.
... mehr lesen...
Norm: StGB §219 StGB § 219 heute StGB § 219 gültig ab 01.01.1975
Rechtssatz:
Tatbestandsmäßig ist nur jene Annonce, die eindeutig eine in entsprechend aufdringlicher (abstoßender) Form geschehende Anbahnung von Sexualkontakten, die aus strafrechtlicher Sicht als relevanter Störfaktor ... mehr lesen...
Norm: StGB §219 StGB § 219 heute StGB § 219 gültig ab 01.01.1975
Rechtssatz:
Annonce in der "St. Pauli Zeitschrift": "Junger Mann, 35/178/75, immer einsatzbereit und vielseitig, Freund von Triolen, sucht kernigen Partner. Auto, Wohnung vorhanden. Kennwort: Gesund und stark" - kein Ar... mehr lesen...
Norm: StGB §219 StGB § 219 heute StGB § 219 gültig ab 01.01.1975
Rechtssatz:
Die "Ankündigung" im Sinne des Art VII StGNov 1929 muß ihrem Inhalt nach dazu bestimmt sein, Sexualbeziehungen in einer gegen die guten Sitten grob verstoßenden Weise wirklich zustandezubringen, mag dem Täte... mehr lesen...