Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden angefochtenen Urteil wurde Alfred S***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB idF BGBl 1989/242 (1.), des Verbrechens des Beischlafs mit Unmündigen nach § 206 Abs 1 und Abs 2 erster Fall StGB idF BGBl 1974/60 (2.), des Vergehens der versuchten Blutschande nach §§ 15 Abs 1, 211 Abs 1 StGB (3.1) und des Vergehens des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 Z 1 StGB (4.) schuldig er... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Hans S***** der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (Punkt I des Urteilssatzes), des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (II) und der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB idF vor dem StRÄG 2004 (IV) sowie der Vergehen der Blutschande nach § 211 Abs 2 StGB (III) und des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB (V) schuldig erkannt. Danach hat er i... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Karl F***** der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauches von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB sowie der Vergehen der Blutschande nach § 211 Abs 1 StGB und des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 erster Fall StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Karl F***** der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauches von Unmündigen nach Paragraph 206, Absatz eins, StGB sowie der Vergehen der Blutscha... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch einen rechtskräftigen Freispruch enthaltenden Urteil wurde Friedrich K***** der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB idF des StRÄG 1998, BGBl I 1998/153 (A), der teils vollendeten, teils versuchten Unzucht mit Unmündigen nach §§ 207 Abs 1 (aF) und 15 StGB (B) sowie der Vergehen der Blutschande nach § 211 Abs 1 StGB (C) und des teils vollendeten, teils versuchten Missbrauchs eines Autoritätsverhä... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Berthold S***** wurde des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 erster Fall StGB (1.) sowie der Vergehen pornographischer Darstellungen mit Unmündigen nach § 207 a Abs 1 Z 1 erster Fall StGB Berthold S***** wurde des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach Paragraph 207, Absatz eins, erster Fall StGB (1.) sowie der Vergehen pornographischer Darstellungen mit Unmündigen nach Paragraph 207, a Absatz... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch einen unbekämpft gebliebenen, bloß auf Subsumtionserwägungen gestützten und daher verfehlten Freispruch beinhaltenden Urteil wurde Johann L***** (1.) des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 und (2.) des Vergehens des Mißbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen, auch einen unbekämpft gebliebenen, bloß auf Subsumtionserwägungen gestützten und daher verfehlten Freispruch be... mehr lesen...
Norm: StGB §212 Abs1 StGB §212 Abs2 Z2 StGB § 212 heute StGB § 212 gültig ab 01.09.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 117/2017 StGB § 212 gültig von 01.07.2006 bis 31.08.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 56/2006 StGB § 212 gültig von 01.... mehr lesen...
Norm: StGB §212 Abs1 StGB §212 Abs2 Z2 StGB § 212 heute StGB § 212 gültig ab 01.09.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 117/2017 StGB § 212 gültig von 01.07.2006 bis 31.08.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 56/2006 StGB § 212 gültig von 01.... mehr lesen...
Gründe: Der Angeklagte Nandor V***** wurde - ebenso wie die Mitangeklagte Andrea K***** (sen.) - des Verbrechens des Quälens eines Unmündigen (vollständige Deliktsbenennung laut Marginalrubrik: "Quälen oder Vernachlässigen unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen") nach § 92 Abs. 1 und Abs. 3 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. "Quälen oder Vernachlässigen unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen") nach Paragraph 92, Absatz eins und Absatz 3, zweiter Fall StGB schuldig er... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 14.April 1937 geborene Fleischhauermeister Josef P*** der Vergehen der versuchten geschlechtlichen Nötigung nach den §§ 15, 202 Abs. 1 StGB nF und des versuchten Mißbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach den §§ 15, 212 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, Ende Jänner 1987 in Absam versucht zu haben, seine damals fünfzehnjährige Stieftochter Bettina D*** durch Festhalten am Bett, sohin mit Gewalt, zur Duldung ein... mehr lesen...
Gründe: Mit dem bekämpften Urteil wurde der Angeklagte Kurt F*** des Verbrechens des Zwanges zur Unzucht nach § 203 Abs 1 StGB sowie des Vergehens der Nötigung nach § 105 (Abs 1) StGB schuldig erkannt. Von einem weiteren Anklagepunkt wurde er (unangefochten) freigesprochen. Mit dem bekämpften Urteil wurde der Angeklagte Kurt F*** des Verbrechens des Zwanges zur Unzucht nach Paragraph 203, Absatz eins, StGB sowie des Vergehens der Nötigung nach Paragraph 105, (Absatz eins,) StGB... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 25.August 1927 geborene Schuhmachergeselle Johann A auch im zweiten Rechtsgang des Verbrechens der Nötigung zum Beischlaf nach § 202 Abs 1 StGB, des Vergehens der Blutschande nach § 211 Abs 1 StGB und des Vergehens des Mißbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB schuldig gesprochen. Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 25.August 1927 geborene Schuhmachergeselle Johann A auch im zweiten Rechtsgang des Verbre... mehr lesen...