RS OGH 1992/5/14 12Os20/92

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.05.1992
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Norm

StGB §212 Abs1
StGB §212 Abs2 Z2

Rechtssatz

Ein Polizeibeamter, der unter Ausnützung seiner Stellung gegenüber einer seiner Aufsicht unterstehenden und seiner amtlichen Obhut anvertrauten minderjährigen Person diese zur Unzucht mißbraucht, verwirklicht - den die Minderjährigkeit des Tatopfers einschließenden Tätervorsatz vorausgesetzt - (echt) idealkonkurrierend das Vergehen des Mißbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 und Abs 2 Z 2 StGB.

Entscheidungstexte

  • 12 Os 20/92
    Entscheidungstext OGH 14.05.1992 12 Os 20/92

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0095275

Dokumentnummer

JJR_19920514_OGH0002_0120OS00020_9200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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