Entscheidungen zu § 207b Abs. 2 StGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE OGH 2007/8/8 15Os54/06i

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Entscheidung | OGH | 08.08.2007

TE OGH 2005/7/26 11Os36/05m

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Entscheidung | OGH | 26.07.2005

RS OGH 2005/7/26 11Os36/05m

Norm: StGB §108 Abs1StGB §207b Abs2
Rechtssatz: Als Zwangslage im Sinne des § 207b Abs 2 StGB ist ein solches Zusammentreffen widriger Umstände zu verstehen, durch die eine unter sechzehn Jahre alte Person sich nach ihren persönlichen Verhältnissen genötigt sieht, geschlechtliche Handlungen vorzunehmen oder an sich vornehmen zu lassen, zu denen sie sich ohne diese Umstände nie verstanden hätte. Diese Zwangslage muss zwar die unter sechzehnjähri... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.07.2005

RS OGH 1978/3/2 12Os200/77, 11Os36/05m, 15Os54/06i, 15Os106/18d

Norm: ABGB §879 DIStGB §154StGB §207b Abs2
Rechtssatz: Zwangslage ist eine wirtschaftliche Bedrängnis - wozu auch eine augenblickliche Geldverlegenheit ohne Gefährdung des Lebensunterhaltes genügt -, welcher der Kreditnehmer nicht anders beizukommen vermag als durch Eingehen des Wuchergeschäftes, zu dem er sich außer dieser Situation nicht verstanden hätte. Entscheidungstexte 12 Os 200/77 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 02.03.1978

Entscheidungen 1-4 von 4