Entscheidungen zu § 202 Abs. 1 StGB

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 31-32 von 32

TE Vwgh Erkenntnis 1993/3/30 92/11/0247

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 23. September 1992 wurden dem Beschwerdeführer gemäß § 116 Abs. 5 KFG 1967 die Fahrschullehrerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B und gemäß § 117 Abs. 1 KFG 1967 die Fahrlehrerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B und C entzogen. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit des Inhaltes d... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.03.1993

RS Vwgh 1993/3/30 92/11/0247

Index: 24/01 Strafgesetzbuch90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §109 Abs1 litb;StGB §201;StGB §202 Abs1;
Rechtssatz: Der Bf, welcher sowohl Fahrlehrer als auch Fahrschullehrer ist, hat im Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit Tathandlungen iSd § 201 und § 202 Abs 1 StGB gesetzt. Diese strafbaren Verhalten sind derart schwerwiegend, daß sie die negative Einstelllung des Bf zu den vom Gesetz geschützten Wer... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.03.1993

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