RS Vwgh 2001/11/23 2001/19/0024

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.11.2001
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrG 1993 §10 Abs1 Z4;
StGB §202 Abs1;

Rechtssatz

Die Annahme, ein Fremder gefährde die öffentliche Sicherheit im Sinne des § 10 Abs. 1 Z. 4 FrG 1993, ist auf Grund des einer Verurteilung wegen § 202 Abs. 1 StGB zu einer bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe von fünf Monaten zu Grunde liegenden Fehlverhaltens gerechtfertigt(Hinweis E 25. Jänner 1996, 95/19/1428).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001190024.X01

Im RIS seit

29.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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