Entscheidungen zu § 190 Abs. 1 StGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 1986/11/25 10Os104/86 (10Os106/86 - 10Os112/86)

Norm: KAG §62aStGB §190 Abs1
Rechtssatz: Die im Anschluß an eine Obduktion vorgenommene Entfernung eines (wenn auch quantitätsmäßig unbedeutenden und unauffälligen) Leichenteils zum Zweck seiner pharmazeutisch-industriellen Verwertung ist ohne zu Lebzeiten erteilte Zustimmung des Verstorbenen selbst oder eines über den Leichnam Verfügungsberechtigten tatbildlich im Sinn des § 190 Abs 1 StGB und auch nicht etwa im Wege einer Analogie aus § 62 a ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.11.1986

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