Norm: KAG §62a StGB §190 Abs1 StGB § 190 heute StGB § 190 gültig ab 01.01.1975
Rechtssatz:
Die im Anschluß an eine Obduktion vorgenommene Entfernung eines (wenn auch quantitätsmäßig unbedeutenden und unauffälligen) Leichenteils zum Zweck seiner pharmazeutisch-industriellen Verwertung ... mehr lesen...