Norm: KAG §62aStGB §190 Abs1
Rechtssatz: Die im Anschluß an eine Obduktion vorgenommene Entfernung eines (wenn auch quantitätsmäßig unbedeutenden und unauffälligen) Leichenteils zum Zweck seiner pharmazeutisch-industriellen Verwertung ist ohne zu Lebzeiten erteilte Zustimmung des Verstorbenen selbst oder eines über den Leichnam Verfügungsberechtigten tatbildlich im Sinn des § 190 Abs 1 StGB und auch nicht etwa im Wege einer Analogie aus § 62 a ... mehr lesen...