RS OGH 1986/11/25 10Os104/86 (10Os106/86 - 10Os112/86)

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Veröffentlicht am 25.11.1986
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Norm

KAG §62a
StGB §190 Abs1

Rechtssatz

Die im Anschluß an eine Obduktion vorgenommene Entfernung eines (wenn auch quantitätsmäßig unbedeutenden und unauffälligen) Leichenteils zum Zweck seiner pharmazeutisch-industriellen Verwertung ist ohne zu Lebzeiten erteilte Zustimmung des Verstorbenen selbst oder eines über den Leichnam Verfügungsberechtigten tatbildlich im Sinn des § 190 Abs 1 StGB und auch nicht etwa im Wege einer Analogie aus § 62 a KAG gerechtfertigt.

Entscheidungstexte

  • 10 Os 104/86
    Entscheidungstext OGH 25.11.1986 10 Os 104/86
    Veröff: EvBl 1987/105 S 368 = RZ 1987/23 S 95 = SSt 57/89

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0065942

Dokumentnummer

JJR_19861125_OGH0002_0100OS00104_8600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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