Norm
KAG §62aRechtssatz
Die im Anschluß an eine Obduktion vorgenommene Entfernung eines (wenn auch quantitätsmäßig unbedeutenden und unauffälligen) Leichenteils zum Zweck seiner pharmazeutisch-industriellen Verwertung ist ohne zu Lebzeiten erteilte Zustimmung des Verstorbenen selbst oder eines über den Leichnam Verfügungsberechtigten tatbildlich im Sinn des § 190 Abs 1 StGB und auch nicht etwa im Wege einer Analogie aus § 62 a KAG gerechtfertigt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0065942Dokumentnummer
JJR_19861125_OGH0002_0100OS00104_8600000_001