Entscheidungen zu § 19 Abs. 2 StGB

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE Vwgh Erkenntnis 2001/6/27 99/09/0194

Der 1941 geborene Beschwerdeführer stand als Amtsrat in einem öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Steiermark. Seine Dienststelle war die Bezirkshauptmannschaft D, wo er als Gemeindeprüfer tätig war. Mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Graz vom 6. August 1998, 9Evr x-Hv y, wurde der Beschwerdeführer gemäß § 311 iVm § 12 zweiter Fall StGB wegen Anstiftung zur Falschbeurkundung im Amt zu einer Geldstrafe in der Höhe von 180 Tagessätzen ve... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.06.2001

RS Vwgh 2001/6/27 99/09/0194

Index: L22006 Landesbedienstete Steiermark001 Verwaltungsrecht allgemein24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §93 impl;DP/Stmk 1974 §89;StGB §19 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Aus einer in einem gerichtlichen Strafverfahren über den Beamten ausgesprochenen Gesamtsumme einer Geldstrafe kann sich kein Beurteilungsmaßstab für die Höhe einer angemessenen Disziplinarstrafe ergeben, da sich di... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.06.2001

RS Vwgh 1988/1/22 87/18/0112

Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StGB §19 Abs2;VStG §19;
Rechtssatz: Es ist zulässig, bei der Strafbemessung auch das auf die Ehefrau des Beschuldigten zugelassene Auto mit zu berücksichtigen, weil sich daraus ergibt, dass die Ehefrau nicht gänzlich vermögenslos ist, was gewisse Rückschlüsse auf den Umfang der Sorgepflicht des Beschuldigten zulässt. Schlagworte ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.01.1988

RS Vwgh 1987/12/16 87/02/0086

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art130 Abs2;StGB §19 Abs2;StGB §32 Abs2;VStG §19;VwRallg;
Rechtssatz: Die Verhängung einer Geldstrafe in der Höhe von nahezu der Hälfte der Höchststrafe ist zu hoch, wenn der Beschuldigte keine einschlägige Vorstrafe aufweist, die Tat keine nachteiligen Folgen nach sich gezogen hat ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.12.1987

RS Vwgh 1987/10/15 87/02/0115

Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StGB §19 Abs2;VStG §19;
Rechtssatz: Von einer Einschätzung zum Nachteil des Beschuldigten kann keine Rede sein, wenn die Behörde bei der Strafbemessung ungünstige Einkommensverhältnisse und Vermögenslosigkeit des Beschuldigten angenommen hat. Schlagworte Persönliche Verhältnisse des Beschuldigten European Case Law ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.10.1987

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