Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die (beiden) Fliegerfähnriche der polnischen Luftstreitkräfte Jerzy-Jan A, geboren am 1.November 1953, und Andrzey (richtig: Andrzej - siehe S. 85 i.V.m. S. 156) B, geboren am 17.September 1951, des Verbrechens der Luftpiraterie nach § 185 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil sie am 1.April 1982 in Polen, der CSSR und Österreich in verabredetem Zusammenwirken als Mittäter unter Ausnützung der besonderen Verhältnisses des Luftverkehrs durch ge... mehr lesen...
Norm: StGB §185 Abs1
Rechtssatz: Auch Piloten und andere Besatzungsmitglieder können Täter des Verbrechens nach § 185 Abs 1 StGB sein. Entscheidungstexte 10 Os 147/82 Entscheidungstext OGH 01.03.1983 10 Os 147/82 Veröff: SSt 54/16 = ZfRV 1983,228 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0095010 ... mehr lesen...
Norm: StGB §185 Abs1
Rechtssatz: Deliktsobjekte der Luftpiraterie kann - ungeachtet der in der Art 3 Z 2 BGBl 1974/249 normierten Ausnahmebestimmung - durchaus auch ein Militärflugzeug sein. Entscheidungstexte 10 Os 147/82 Entscheidungstext OGH 01.03.1983 10 Os 147/82 Veröff: SSt 54/16 = ZfRV 1983,228 European Case Law Identifie... mehr lesen...
Norm: StGB §185 Abs1
Rechtssatz: Das "Ausüben der Herrschaft" über ein Luftfahrzeug besteht in der Realisierung einer eigenen, vom Willen des rechtlich Verfügungsberechtigten unabhängigen, unmittelbaren oder mittelbaren faktischen Verfügungsmacht. Entscheidungstexte 10 Os 147/82 Entscheidungstext OGH 01.03.1983 10 Os 147/82 Veröff: SSt 54/16 = ZfRV 1983,228 ... mehr lesen...
Gründe: Der am 13. September 1964 geborene Schüler Eric A wurde zu Punkt 1 des angefochtenen Urteils - abweichend von der diesbezüglich auf die Verbrechen der versuchten erpresserischen Entführung nach den §§ 15, 102 Abs. 1 StGB und der versuchten Luftpiraterie nach den §§ 15, 185 Abs. 1 StGB lautenden Anklage - des Verbrechens der versuchten schweren Nötigung nach den §§ 15, 105, 106 Abs. 1 (Z 1) StGB schuldig erkannt. Das Erstgericht legte ihm in diesem Zusammenhang zur Last, am 8... mehr lesen...
Norm: StGB §185 Abs1
Rechtssatz: Das Tatbestandsmerkmal der Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Luftverkehrs verlangt nicht mehr, als daß sich der Täter die spezielle Gefahrenlage des Luftverkehrs, die sich vor allem aus der Anfälligkeit der Luftfahrzeuge gegen störende Eingriffe ergibt, zunutze macht. Entscheidungstexte 11 Os 90/80 Entscheidungstext OGH 17.09.1980 11 Os ... mehr lesen...