Norm: StGB §181b StGB § 181b heute StGB § 181b gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2015 StGB § 181b gültig von 01.01.2012 bis 31.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 103/2011 StGB § 181b gültig von 01.07.2006 bis 31.1... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Klägerin macht sowohl mit ihrem Zahlungsbegehren als auch mit ihrem Feststellungsbegehren reine Vermögensschäden geltend. Der Beklagte ist (war) nicht Vertragspartner der Klägerin. Er war vielmehr Mieter des Rechtsvorgängers der Klägerin. Die Verletzung des bloßen (reinen) Vermögens eines anderen ist, wenn sie wie hier ohne Eingriff in ein absolut geschütztes Rechtsgut erfolgt, nicht rechtswidrig, es sei denn, ... mehr lesen...