Entscheidungen zu § 165 Abs. 1 StGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-5 von 5

RS OGH 2014/8/26 11Ns41/14i, 13Os105/15p (13Os106/15k), 15Os71/17f, 11Os76/17m, 11Os130/17b, 13Os76/

Norm: StGB §165 Abs1StGB §165 Abs2
Rechtssatz: § 165 Abs 2 StGB enthält rechtlich gleichwertige Begehungsweisen und statuiert daher ein alternatives Mischdelikt. Verwirklicht ein Täter in Ansehung desselben Vermögensbestandteils mehrere Begehungsformen, liegt demnach nur eine einzige strafbare Handlung vor. Dies ändert indes nichts daran, dass jede der einzelnen Tathandlung der Geldwäscherei nach (hier) § 165 Abs 2 StGB eine selbständige Straf... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.08.2014

TE OGH 1995/12/5 14Os181/95

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Entscheidung | OGH | 05.12.1995

RS OGH 1995/12/5 14Os181/95, 14Os150/02

Norm: StGB §165 Abs1
Rechtssatz: Geldwäscherei nach § 165 Abs 1 StGB verlangt für sämtliche Tatbildmerkmale (anders als Abs 2 leg cit) bedingten Vorsatz. Die Wissenskomponente der subjektiven Tatseite ist damit bereits erfüllt, wenn der Täter die Verbrechenskontaminierung der Gelder ernstlich für möglich hält. Entscheidungstexte 14 Os 181/95 Entscheidungstext OGH 05.12.1995 14 Os... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 05.12.1995

RS OGH 1995/12/5 14Os181/95, 13Os105/15p (13Os106/15k), 11Os130/17b, 11Os11/20g, 13Os126/21k

Norm: StGB §165 Abs1
Rechtssatz: Mit der physischen Verbringung von Geldbeträgen über die Staatsgrenze (in Geldkoffern) ohne entsprechende Offenlegung von dessen Herkunft und Weitergabe ist notwendigerweise ein Tarnungseffekt verbunden, der eine Zurückverfolgung des Geldflusses zu seinem verbrecherischen Ursprung mangels Buchungsunterlagen ("Paper trail") objektiv erschwert, wenn nicht gar vereitelt. Damit werden aber solche Vermögenswerte vor ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 05.12.1995

TE OGH 1978/12/21 13Os146/78-15

Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden 1.) Herbert A des Verbrechens der Hehlerei nach dem § 164 Abs. 1 Z 1, Abs. 2 und Abs. 3 StGB (Punkt A/2 des Urteilssatzes), des Vergehens des schweren Betruges nach den § 146, 147 Abs. 1 Z 1 StGB (Punkt C des Urteilssatzes) und des Vergehens der Begünstigung nach dem § 299 (Abs. 1) StGB (Punkt D des Urteilssatzes), 2.) Kurt B des Verbrechens der Hehlerei nach dem § 164 Abs. 1 Z 2, Abs. 2 und Abs. 3 StGB (Punkt A/1 des Urte... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 21.12.1978

Entscheidungen 1-5 von 5