Begründung: Über das Vermögen der Miko Holding Gesellschaft mbH (nunmehr MH Gastro Betriebs Gesellschaft mbH) wurde am 22. 10. 2003 der Konkurs eröffnet. Diese Gesellschaft hatte der Beklagten am 16. 5. 2003 Liegenschaftsanteile verkauft. Der klagende Verein (in Abwicklung) begehrt die Feststellung der Haftung der Beklagten für alle durch den Kaufvertrag vom 16. 5. 2003 über verschiedene Liegenschaftsanteile entstandenen und entstehenden Schäden. Der Kläger habe gegen die Verkäuf... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Josef A***** der Vergehen der fahrlässigen Krida nach § 159 Abs 1 Z 1 und Z 2 StGB, zum Teil in Verbindung mit § 161 Abs 1 StGB (I 1 und 2), sowie des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 2 und Abs 3 StGB (II 1 bis 5) schuldig erkannt und (unter Vernachlässigung der Bestimmung des § 260 Abs 2 StPO) zu einer zum Teil bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe verurteilt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Josef A***** der... mehr lesen...