Entscheidungen zu § 151 Abs. 1 StGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-10 von 10

TE OGH 1996/2/15 15Os10/96

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Entscheidung | OGH | 15.02.1996

TE OGH 1984/5/3 12Os9/84

Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 61-jährige Kaufmann und Berufsschullehrer i.R. Ing. Josef A der Verbrechen der Brandstiftung nach § 169 Abs. 2 StGB und des versuchten schweren Betruges nach § 15, 146, 147 Abs. 3 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er in Graz 1./ am 21. August 1982 vorsätzlich an einer eigenen Sache, nämlich am Dachboden seines Hauses Karlauplatz Nr. 7, durch eine elektrisch gesteuerte Zündanlage eine Feuersbrunst verursacht und dadurch sowohl eine Gefa... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 03.05.1984

RS OGH 1984/5/3 12Os9/84, 13Os148/93

Norm: StGB §151 Abs1
Rechtssatz: Hat das Tatverhalten das Stadium des versuchten Betruges erreicht, so tritt § 151 StGB in jedem Fall zurück. Entscheidungstexte 12 Os 9/84 Entscheidungstext OGH 03.05.1984 12 Os 9/84 13 Os 148/93 Entscheidungstext OGH 10.11.1993 13 Os 148/93 Beisatz: Dies ist bereits dann der Fall, w... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.05.1984

TE OGH 1982/4/29 13Os57/82

Gründe: Mit dem am 28.August 1978 nach Durchführung der Hauptverhandlung in Abwesenheit des Beschuldigten gemäß § 459 StPO gefällten Urteil des Bezirksgerichts Saalfelden, GZ. U 114/78-9, wurde der am 22.Juli 1943 geborene Speditionskaufmann Rolf Georg A der Vergehen des Versicherungsmißbrauchs nach § 151 Abs. 1 (Z. 1) StGB und der Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung nach § 298 Abs. 1 StGB schuldig erkannt und zu einer Geldstrafe verurteilt. Inhaltlich des Schuldspruchs... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 29.04.1982

RS OGH 1982/4/29 13Os57/82

Norm: StGB §151 Abs1 Z1
Rechtssatz: "Beiseiteschaffen" setzt ein Verbringen der versicherten Sache, etwa durch Wegschaffen, Wegwerfen oder Verstecken derselben voraus, wodurch das Tatobjekt wenigstens in einer Phase eines möglicherweise weitläufigeren Täuschungsmanövers dem Zugriff Dritter entzogen und der Anschein erweckt wird, das versicherte Gut sei abhanden gekommen. Das sich allein in einer wahrheitswidrigen Behauptung des Diebstahls der v... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.04.1982

RS OGH 1982/4/29 13Os57/82

Norm: StGB §151 Abs1 Z1
Rechtssatz: "Beiseiteschaffen" setzt ein Verbringen der versicherten Sache, etwa durch Wegschaffen, Wegwerfen oder Verstecken derselben voraus, wodurch das Tatobjekt wenigstens in einer Phase eines möglicherweise weitläufigeren Täuschungsmanövers dem Zugriff Dritter entzogen und der Anschein erweckt wird, das versicherte Gut sei abhanden gekommen. Das sich allein in einer wahrheitswidrigen Behauptung des Diebstahls der v... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.04.1982

TE OGH 1981/11/10 9Os161/81

Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 10. März 1949 geborene, zuletzt beschäftigungslose Viktor A des Vergehens des teils vollbrachten, teils versuchten Betruges nach §§ 12, (3. Fall), 15, 146, 147 Abs 2 StGB (Punkte 1./ und 4./ des Urteilssatzes), des Vergehens des Diebstahls nach § 127 Abs 1 StGB (Punkt 2./ des Urteilssatzes), des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (Punkt 3./ des Urteilssatzes) und des Vergehens des unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 10.11.1981

RS OGH 1981/11/10 9Os161/81

Norm: StGB §15 C2StGB §151 Abs1
Rechtssatz: Versuch möglich. Entscheidungstexte 9 Os 161/81 Entscheidungstext OGH 10.11.1981 9 Os 161/81 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0090599 Dokumentnummer JJR_19811110_OGH0002_0090OS00161_8100000_001 mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.11.1981

RS OGH 1978/2/1 10Os192/77

Norm: StGB §151 Abs1
Rechtssatz: Die Tatvollendung nach § 151 Abs 1 Z 1 StGB setzt Zerstörung, Beschädigung oder Beiseiteschaffung der versicherten Sache voraus. Entscheidungstexte 10 Os 192/77 Entscheidungstext OGH 01.02.1978 10 Os 192/77 Veröff: SSt 49/12 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0094786 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 01.02.1978

RS OGH 1978/2/1 10Os192/77, 9Os161/81

Norm: StGB §15 C2StGB §151 Abs1
Rechtssatz: Bloß Versuch des § 151 Abs 1 Z 1 StGB, wenn die Zerstörung oder Beschädigung der versicherten Sache nicht jenes Ausmaß erreichte, das zumindest die Verschaffung eines wesentlichen Teils der Versicherungssumme ermöglicht hätte (hier: von dem auf 1.500.000,-- Schilling versicherten Objekt verbrannte nur ein Teil im Wert von 1.500,-- Schilling). Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 01.02.1978

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