Mit Erkenntnis des Zollamtes Wien als Finanzstrafbehörde I. Instanz vom 8. August 1988 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 9. Jänner 1984 und am 13. November 1984 im Bereiche des Zollamtes Berg versucht, a) eingangsabgabepflichtige Waren, nämlich näher genannte Stückzahlen von Zigaretten näher genannter Marken, "sowie b) die unter a) angeführten Zigaretten, somit Monopolgegenstände, einem monopolrechtlichen Einfuhrverbot zuwider in das Zollgebiet einzuführe... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht34 Monopole
Norm: FinStrG §13 Abs1;FinStrG §13 Abs2;FinStrG §35 Abs1;FinStrG §5 Abs2;StGB §15 Abs1;StGB §15 Abs2;TabMG §2 Abs1;
Rechtssatz: Ein Beginn der Ausführungshandlung iSd § 13 Abs 2 FinStrG ist gegeben, wenn beim Schmuggel der Täter sich mit der Konterbande der Zollgrenze so weit genähert hat, daß er meint, sie ohne nennenswerte Schw... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §13 Abs2;StGB §15 Abs2; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 169;
Rechtssatz: Ob ein Täterverhalten "ausführungsnah" iSd § 13 Abs 2 FinStrG ist, ist für jedes Delikt gesondert unter Berücksichtigung der deliktsspezifischen Besonderheiten zu beurteilen, weil nur von der Fassung der einzelnen Tatbilder ausgehend b... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §13 Abs1;FinStrG §13 Abs2;StGB §15 Abs1;StGB §15 Abs2; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 169;
Rechtssatz: Der Versuch erfordert eine Ausführungshandlung, die der unmittelbaren Verwirklichung eines Tatbestandsmerkmales dient. Die Ausführungshandlung, mit der der Versuch beginnt, ist die Tatbestandshandlung des... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §13 Abs2;FinStrG §35 Abs1;StGB §15 Abs2; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 169;
Rechtssatz: Der Anfang (Beginn) der Ausführungshandlung ist ein Tun, das bei natürlicher Auffassung als Teil der Delitkshandlung erscheint. Eine der "Ausführung unmittelbar vorangehende Handlung" (erste Versuchshandlung) ist die (... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §13 Abs1;FinStrG §13 Abs2;FinStrG §35 Abs1;FinStrG §5 Abs2;StGB §15 Abs1;StGB §15 Abs2; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 169;
Rechtssatz: Der Versuchsbegriff ist im Bereich des FinStrG genauso wie für das allgemeine StGB auszulegen (Hinweis OGH 5.6.1962, 9 Os 106/62). Für die Abgrenzung zwischen dem Versuch ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §13 Abs2;StGB §15 Abs2; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 169;
Rechtssatz: Nach der stRsp des OGH ist unter einer "der Ausführung unmittelbar vorangehenden Handlung" ein (solches) Verhalten zu verstehen, das nach den zielgewollten Vorstellungen des Täters in unmittelbarer Folge in ihre Ausführung übergehen so... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §13 Abs2;FinStrG §35 Abs1;StGB §15 Abs2; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 169;
Rechtssatz: Straflose Vorbereitungshandlungen sind diejenigen Handlungen, die den Tatbestandshandlungen vorausgehend, deren Vornahme ermöglichen oder erleichtern sollen, selbst aber noch nicht tatbestandsmäßig sind und somit im ko... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: FinStrG §11;FinStrG §13 Abs1;StGB §12;StGB §15 Abs2;VStG §7 impl;VStG §8 Abs1 impl;
Rechtssatz: Bleibt die Ausführungshandlung des Bestimmten im Versuch stecken, kommt vollendte Bestimmungstäterschaft nicht in Betracht (Hinweis E 5.9.1985, 85/16/0058, VwSlg 6024 F/1985, ÖStZB 1986/13/14, S 241). ... mehr lesen...