Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Erich N*** des Verbrechens des betrügerischen Datenverarbeitungsmißbrauchs nach § 148 a Abs. 1 und Abs. 2 zweiter (gemeint: dritter) Fall StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Erich N*** des Verbrechens des betrügerischen Datenverarbeitungsmißbrauchs nach Paragraph 148, a Absatz eins und Absatz 2, zweiter (gemeint: dritter) Fall StGB schuldig erkannt. Darnach liegt ihm zur Last, in dem im
Spruch: bezeichneten Zeitra... mehr lesen...
Norm: StGB §148a Abs2 StGB § 148a heute StGB § 148a gültig ab 11.12.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 201/2021 StGB § 148a gültig von 01.01.2016 bis 10.12.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2015 StGB § 148a gültig von 01.01.2005 bis ... mehr lesen...