Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 20.Mai 1934 geborene österreichische Staatsbürger Helmut (Franz) T*** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs. 3, 148, zweiter Fall, und § 15 StGB schuldig erkannt. Dem Inhalt des Schuldspruchs nach liegt ihm zur Last, in verschiedenen Orten der Bundesrepublik Deutschland in der Zeit vom 11.Jänner bis 22.Oktober 1974 in insgesamt 90 Fällen in bewußtem und gew... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die 33-jährige Eveline A des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Darnach hat sie in der Zeit von etwa Mitte 1978 bis etwa Mitte November 1982 in Wien zu wiederholten Malen gewerbsmäßig und mit Bereicherungsvorsatz Mitarbeiter von Versandunternehmen, nämlich der KURFÜRST-Warenversand GmbH, des RITTER-Versandes, des Schuhhauses B, C & Co, der D u... mehr lesen...