Entscheidungen zu § 141 StGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 1978/10/19 13Os112/78

Norm: StGB §28 DStGB §141
Rechtssatz: Sind örtlich und zeitlich zusammenfallende diebische Zugriffe als ein auf einen einzigen Entschluß zurückzuführendes Tatgeschehen zu beurteilen, so ist diese einheitliche Tat auch einer einheitlichen rechtlichen Wertung (hier: Wertgrenze) zu unterziehen, sodaß für die Frage der Geringwertigkeit der gesamte Wert maßgebend ist. Entscheidungstexte 13 Os 1... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.10.1978

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