RS OGH 1978/10/19 13Os112/78

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Veröffentlicht am 19.10.1978
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Norm

StGB §28 D
StGB §141

Rechtssatz

Sind örtlich und zeitlich zusammenfallende diebische Zugriffe als ein auf einen einzigen Entschluß zurückzuführendes Tatgeschehen zu beurteilen, so ist diese einheitliche Tat auch einer einheitlichen rechtlichen Wertung (hier: Wertgrenze) zu unterziehen, sodaß für die Frage der Geringwertigkeit der gesamte Wert maßgebend ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0090672

Dokumentnummer

JJR_19781019_OGH0002_0130OS00112_7800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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