Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft A vom 16. April 1987 wurde der Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung gemäß Art. IX Abs. 1 Z. 1 EGVG schuldig erkannt, weil er am 15. November 1986 um 23.00 Uhr in B im Cafe "C" die Ordnung an einem öffentlichen Ort durch sein Verhalten, welches geeignet gewesen sei, Ärgernis zu erregen, gestört habe, indem er mit X eine tätliche Auseinandersetzung "abgehalten" habe. Über den Beschwerdeführer wurde eine Geldstrafe in der Höhe von S... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: EGVG Art9 Abs1 Z1;StGB;VStG §22 Abs2;
Rechtssatz: Es besteht keine Subsidiarität der Verwaltungsübertretung nach Art IX Abs 1 Z 1 EGVG gegenüber einem Straftatbestand des StGB. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1989100021.X07 Im RIS seit 25.01.1991 Z... mehr lesen...
Der Spruch: des gegen den Beschwerdeführer als Mitglied der Kärntner Jägerschaft ergangenen angefochtenen Bescheides lautet: "Der Beschuldigte ED, Kaufmann, ist schuldig 1. am 10.5.1987 als Jagdausübungsberechtigter und Pächter des Jagdrevieres "W" es unterlassen zu haben, a) seinen Jagdgast WO bei Ausübung der Hahnenjagd am K.almplateau gehörig zu beaufsichtigen, sondern hat ihn ohne Erlaubnisschein bzw. ohne Begleitung in einem Schirmstand sich selbst überl... mehr lesen...
Index: L65000 Jagd WildL65002 Jagd Wild Kärnten24/01 Strafgesetzbuch
Norm: JagdG Krnt 1978 §65 Abs1;JagdG Krnt 1978 §90;JagdRallg;StGB §137;
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 65 Abs 1 Krnt JagdG 1978 setzt nach ihrem klaren Wortlaut voraus, daß Wild nach dem Schuß in ein fremdes Jagdgebiet überwechselt bzw dorthin abstreicht. Wird jedoch Wild beschossen, das sich schon jenseits der Grenze im fremden Jagdgebiet befi... mehr lesen...
Der Erstbeschwerdeführer wurde mit Strafverfügungen der Bezirkshauptmannschaft Lienz vom 29. Dezember 1988 und 25. Jänner 1989 wegen insgesamt vier Übertretungen nach § 7 VStG 1950 in Verbindung mit §§ 42 Abs. 1 und 12 Abs. 1 TJG 1983 bestraft, weil er vorsätzlich zwei namentlich bezeichneten Jagdgästen, welche nicht im Besitz eines Jagderlaubnisscheines gewesen seien, die Begehung einer Verwaltungsübertretung nach dem TJG 1983 dadurch erleichtert habe, daß er als Mitpächter einer bes... mehr lesen...
Index: L65007 Jagd Wild Tirol24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 litb;AVG §69 Abs1 litc;JagdG Tir 1983 §12 Abs1;JagdG Tir 1983 §42 Abs1;StGB §137;StGB §139;VStG §5 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/19/0126
Rechtssatz: Was den Wiederaufnahmegrund nach § 69 Abs 1 lit b AVG anlangt, so ging die Behörde zu Recht dav... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1313a;FinStrG §35 Abs2;FinStrG §35 Abs3;FinStrG §36 Abs2;StGB; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 282;
Rechtssatz: Die persönliche Begehung einer Tat und die Verantwortung für fremdes Handeln stellen völlig verschiedene Verhaltenstypen dar. Das Verschulden eines Er... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: PaßG 1969 §25 Abs3 litd;StGB;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass bei strafgerichtlichen Verurteilungen nach § 83 Abs 1 und §§ 15, 269 Abs 1, 83 Abs 1, 84 Abs 2 Z 4 StGB der Versagungstatbestand des § 25 Abs 3 lit d PassG als erfüllt angesehen werden kann. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1988010... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte24/01 Strafgesetzbuch41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: FrPolG 1954 §3 Abs2 litb;MRK Art8;StGB;
Rechtssatz: Hat der Fremde ein Verhalten gesetzt, das objektiv geeignet ist, strafgerichtliche Tatbestände (hier: Entwendung und Erschleichung einer Leistung), zu erfüllen, und ist eine Verurteilung des Fremden nur deswegen nicht erfolgt, weil die hierfür erforderliche Ermächtigung des jeweils... mehr lesen...