Gründe: Im zweiten Rechtsgang sind der am 31.Jänner 1963 geborene, zuletzt beschäftigungslos gewesene Christian Roland R*** des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs. 1, 143, dritter Fall, StGB. und der am 12.Februar 1965 geborene Hilfsarbeiter Robert Andreas R*** des Vergehens der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 1 StGB. sowie des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs. 1 Z. 2, Abs. 3, zweiter Fall, StGB. schuldig erkannt worden. Darnach haben in de... mehr lesen...
Gründe: Auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen wurden Ernst A des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung nach dem § 87 Abs. 1 und Abs. 2, zweiter Fall, StGB. und Josef B des Verbrechens der Körperverletzung mit tödlichem Ausgang nach den §§ 83 Abs. 1, 86 StGB. schuldig erkannt. Die Geschwornen hatten nach einhelliger Verneinung der gemäß der Anklage wegen des Verbrechens des Mords nach dem § 75 StGB. gestellten Hauptfragen 1 und 2 und, in Ansehung des Angeklagten... mehr lesen...