Norm: StGB §120a StGB § 120a heute StGB § 120a gültig ab 01.01.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020
Rechtssatz: Das Anfertigen von Bildaufnahmen von - jeweils bereits vorhandenen, im vorliegenden Fall vom Tatopfer via Videotelefonie in Echtzeit selbst hergestellten - Bildaufn... mehr lesen...