Entscheidungen zu § 118 Abs. 1 StGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 1990/9/12 9ObA181/90, Bsw5826/03

Norm: MRK Art8 Abs2 II4MRK Art8 Abs2 IV3nStGB §118 Abs1StGG Art10
Rechtssatz: Durch das Briefgeheimnis werden Absender und Adressat gegen die Öffnung eines verschlossenen Briefes durch Behörden (Artikel 8 Abs 2 MRK sowie Artikel 10 StGG) oder Dritte (§ 118 Abs 1 StGB) geschützt; das Briefgeheimnis hindert daher nicht den Adressaten des Briefes, diesen zu öffnen und Dritten zugänglich zu machen. Bei einem vom Adressaten im Prozeß (Zivilprozeß) v... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.09.1990

TE OGH 1990/9/12 9ObA181/90

Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin noch folgendes zu erwidern: Der Grundsatz, daß die Entlassung unverzüglich auszusprechen ist, beruht auf dem Gedanken, daß ein Arbeitgeber, der eine Verfehlung seines Arbeitnehmers nicht sofort mit der Entlassung beantwortet, dessen Weiterbesc... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 12.09.1990

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