Norm: MRK Art8 Abs2 II4MRK Art8 Abs2 IV3nStGB §118 Abs1StGG Art10
Rechtssatz: Durch das Briefgeheimnis werden Absender und Adressat gegen die Öffnung eines verschlossenen Briefes durch Behörden (Artikel 8 Abs 2 MRK sowie Artikel 10 StGG) oder Dritte (§ 118 Abs 1 StGB) geschützt; das Briefgeheimnis hindert daher nicht den Adressaten des Briefes, diesen zu öffnen und Dritten zugänglich zu machen. Bei einem vom Adressaten im Prozeß (Zivilprozeß) v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin noch folgendes zu erwidern: Der Grundsatz, daß die Entlassung unverzüglich auszusprechen ist, beruht auf dem Gedanken, daß ein Arbeitgeber, der eine Verfehlung seines Arbeitnehmers nicht sofort mit der Entlassung beantwortet, dessen Weiterbesc... mehr lesen...