Norm: StGB §102 Abs4 StGB § 102 heute StGB § 102 gültig ab 01.01.1975
Rechtssatz: Die Privilegierung des § 102 Abs 4 StGB erfordert, dass der Täter auf die begehrte Leistung gleichzeitig mit der Entlassung der Geisel verzichtet. Die Privilegierung des Paragraph 102, Absatz 4, StGB erfor... mehr lesen...
Norm: StGB §102 Abs4 StGB § 102 heute StGB § 102 gültig ab 01.01.1975
Rechtssatz:
Ein Verzicht auf einen Teil der ursprünglich begehrten Leistungen kann eine Privilegierung nach § 102 Abs 4 StGB niemals bewirken. Ein Verzicht auf einen Teil der ursprünglich begehrten Leistungen kann e... mehr lesen...