RS OGH 2018/3/14 13Os148/17i

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Veröffentlicht am 14.03.2018
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Rechtssatz

Die Privilegierung des § 102 Abs 4 StGB erfordert, dass der Täter auf die begehrte Leistung gleichzeitig mit der Entlassung der Geisel verzichtet.Die Privilegierung des Paragraph 102, Absatz 4, StGB erfordert, dass der Täter auf die begehrte Leistung gleichzeitig mit der Entlassung der Geisel verzichtet.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132010

Im RIS seit

04.06.2018

Zuletzt aktualisiert am

04.06.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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