Rechtssatz
Die Privilegierung des § 102 Abs 4 StGB erfordert, dass der Täter auf die begehrte Leistung gleichzeitig mit der Entlassung der Geisel verzichtet.Die Privilegierung des Paragraph 102, Absatz 4, StGB erfordert, dass der Täter auf die begehrte Leistung gleichzeitig mit der Entlassung der Geisel verzichtet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132010Im RIS seit
04.06.2018Zuletzt aktualisiert am
04.06.2018