Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 7.Februar 1948 geborene Kaufmann Erich M***, der am 18.Juli 1953 geborene Angestellte Ludwig F*** und der am 17.März 1950 geborene Angestellte Franz E*** des Finanzvergehens der (gewerbsmäßigen) Hinterziehung von Eingangsabgaben nach den §§ 35 Abs. 2, 38 Abs. 1 lit. a FinStrG, des Vergehens der Urkundenfälschung nach dem § 223 Abs. 2 StGB., des Vergehens nach dem § 17 Abs. 1 Z 4 und Abs. 2 AußHG - Franz E*** jeweils als Beteili... mehr lesen...
Norm: DevG §2DevG §3DevG §4DevG §5DevG §6DevG §14 Abs1DevG §24 Abs1 litb
Rechtssatz:
Zwar ist nach § 14 Abs 1 zweiter Satz DevG die Übernahme von Geldverpflichtungen im Zusammenhang mit einer Wareneinfuhr, die von der zuständigen Stelle (§§ 6 und 7 AußHG) genehmigt wurde, im Sinn des DevG nicht bewilligungspflichtig. Dies bedeutet, daß zwar der Abschluß des Verpflichtungsgeschäftes einer Bewilligung der Österreichischen Nationalbank ... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 CIIbAußVerkG §1DevG §4DevG §22 Abs1ZollG 1955 §174 ABGB § 879 heute ABGB § 879 gültig ab 01.07.1992 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 275/1992
Rechtssatz:
Rechtsgeschäfte, die in bewußter Schädigung des inländischen Zollregals sowie zwecks Umgehung bestehender Einfuhrverbo... mehr lesen...
Das Berufungsgericht wies in Abänderung des erstrichterlichen Urteiles die auf Zahlung gerichtete Klage ab, weil Kläger Devisenausländer sei. Gegen diese Entscheidung ergriff die Klägerin Revision, in der sie unter Geltendmachung der Revisionsgrunde der Mangelhaftigkeit des Verfahrens und der unrichtigen rechtlichen Beurteilung beantragte, sie im Sinne einer Wiederherstellung der erstrichterlichen Entscheidung abzuändern, oder doch diese mit der Maßgabe wiederherzustellen, daß der... mehr lesen...
Norm: DevG §4
Rechtssatz:
Ein Gerichtserlag ist auch dann nicht genehmigungspflichtig, wenn der Erleger Devisenausländer ist, die Fälle des Punktes I der Kundmachung Nr 8 ausgenommen. Ein Gerichtserlag ist auch dann nicht genehmigungspflichtig, wenn der Erleger Devisenausländer ist, die Fälle des Punktes römisch eins der Kundmachung Nr 8 ausgenommen.
Entscheidungstexte 2 Ob 73... mehr lesen...
Norm: DevG §4
Rechtssatz:
Gelderlag im Inland zugunsten eines Devisenausländers (Jugoslawien) ist ohne Bewilligung der Nationalbank verboten.
Entscheidungstexte 2 Ob 482/49 Entscheidungstext OGH 22.05.1950 2 Ob 482/49 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0054384 Dokumentnumme... mehr lesen...