Entscheidungsgründe: Der Bundesminister für Finanzen (BMF) erteilte mit Bescheid vom 2.Dezember 1982 in der Fassung vom 10.März 1983 der klagenden Partei die Konzession zum Betrieb des Devisen- und Wechselstubengeschäfts nach § 1 Abs 2 Z 6 KWG 1979 für einen näher bezeichneten Standort. Die - zuerst mitbeklagte und nach rechtskräftiger Abweisung des gegen sie erhobenen Klagebegehrens als Nebenintervenientin auf Seiten der beklagten Republik Österreich dem Verfahren beigetretene (... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrt von der Beklagten die Zahlung eines Betrages von hfl 352.000 sA (Klagsausdehnung AS 30) mit der Behauptung, die Beklagte sei der am 2. Jänner 1982 begründeten Darlehensschuld ihres späteren Ehegatten Cornelis V*** gesamtschuldnerisch beigetreten, habe das Darlehen in mehreren Teilbeträgen teils in Österreich und teils nach Rücküberweisung in Holland übernommen und schließlich nur hfl 32.000 als erste Verzinsungsrate, jedoch keinerlei Kapi... mehr lesen...
Norm: ABGB §37 GDevG §1 Z10DevG §14DevG §22 ABGB § 37 gültig von 01.01.1979 bis 01.01.1979 aufgehoben durch BGBl. Nr. 304/1978
Rechtssatz:
Amtswegige Prüfung der Einhaltung der Bestimmungen des DevG bei Klage von Devisenausländern (hier: Darlehen, Darlehensrückzahlung und Schenkung der Darlehensforderung).
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Norm: ABGB §37 GDevG §1 Z10DevG §14DevG §22 ABGB § 37 gültig von 01.01.1979 bis 01.01.1979 aufgehoben durch BGBl. Nr. 304/1978
Rechtssatz:
Amtswegige Prüfung der Einhaltung der Bestimmungen des DevG bei Klage von Devisenausländern (hier: Darlehen, Darlehensrückzahlung und Schenkung der Darlehensforderung).
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Norm: DevG §1 Z9
Rechtssatz:
Die Eigenschaft als Deviseninländer geht durch einen langjährigen Aufenthalt im Ausland allein nicht verloren, wenn nur ein inländischer Wohnsitz im Sinne des § 66 JN besteht. Dagegen kann aus der Tatsache allein, daß eine Person sich im Inland nicht polizeilich abgemeldet hat, daß sie ihre Lohnbezüge aus dem Ausland ins Inland überweisen läßt und daß ihr Kraftwagen mit einem inländischen Kennzeichen vers... mehr lesen...
Norm: DevG §1 Z9
Rechtssatz:
Die Eigenschaft als Deviseninländer geht durch einen langjährigen Aufenthalt im Ausland allein nicht verloren, wenn nur ein inländischer Wohnsitz im Sinne des § 66 JN besteht. Dagegen kann aus der Tatsache allein, daß eine Person sich im Inland nicht polizeilich abgemeldet hat, daß sie ihre Lohnbezüge aus dem Ausland ins Inland überweisen läßt und daß ihr Kraftwagen mit einem inländischen Kennzeichen vers... mehr lesen...
Norm: ABGB §33 ABGB §37 G B-VG Art3 DevG §1 Z8 ABGB § 33 heute ABGB § 33 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 37 gültig von 01.01.1979 bis 01.01.1979 aufgehoben durch BGBl. Nr. 304/1978 B-VG Art. 3 heute ... mehr lesen...
Norm: ABGB §33 ABGB §37 G B-VG Art3 DevG §1 Z8 ABGB § 33 heute ABGB § 33 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 37 gültig von 01.01.1979 bis 01.01.1979 aufgehoben durch BGBl. Nr. 304/1978 B-VG Art. 3 heute ... mehr lesen...