Entscheidungen zu § 14 BTVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

RS OGH 2018/10/24 8Ob121/18d, 5Ob7/21x

Norm: BTVG §14
Rechtssatz: Eine gegen das BTVG verstoßende Zahlung iSd § 14 Abs 1 BTVG liegt insbesondere dann vor, wenn sie ohne ausreichende Sicherheit (§ 7 Abs 4 BTVG) oder verfrüht entgegen dem Ratenplan geleistet wurde. Entscheidungstexte 8 Ob 121/18d Entscheidungstext OGH 24.10.2018 8 Ob 121/18d 5 Ob 7/21x Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.10.2018

RS OGH 2013/10/29 3Ob123/13d, 6Ob173/18m, 8Ob121/18d, 5Ob7/21x

Norm: BTVG §14
Rechtssatz: Der Erwerber kann zwar das Kapital nicht mehr zurückverlangen, wenn die Fälligkeit inzwischen eingetreten ist, dann aber noch immer die bis zum Zeitpunkt der Fälligkeit aufgelaufenen Zinsen. Entscheidungstexte 3 Ob 123/13d Entscheidungstext OGH 29.10.2013 3 Ob 123/13d Veröff: SZ 2013/104 6 Ob 173/18m Entschei... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.10.2013

RS OGH 2005/2/17 8Ob113/04g, 9Ob50/11k, 3Ob123/13d, 4Ob3/14s, 3Ob225/17k, 6Ob173/18m

Norm: BTVG §10 Abs1BTVG §13 Abs2BTVG §14
Rechtssatz: Sinn und Zweck der „Ratenplanmethode" im Sinn des § 10 BTVG ist es, eine Entsprechung zwischen den Zahlungen des Erwerbers und der Erhöhung des Wertes der Liegenschaft bzw seines Liegenschaftsanteils durch die zwischenzeitig erbrachten Bauleistungen zu gewährleisten. Dieser Zweck wird nicht dadurch vereitelt, dass die Zahlungen vertraglich nicht als „Ratenplanzahlungen" bezeichnet werden. Wes... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.02.2005

Entscheidungen 1-3 von 3