Norm
BTVG §14Rechtssatz
Eine gegen das BTVG verstoßende Zahlung iSd § 14 Abs 1 BTVG liegt insbesondere dann vor, wenn sie ohne ausreichende Sicherheit (§ 7 Abs 4 BTVG) oder verfrüht entgegen dem Ratenplan geleistet wurde.Eine gegen das BTVG verstoßende Zahlung iSd Paragraph 14, Absatz eins, BTVG liegt insbesondere dann vor, wenn sie ohne ausreichende Sicherheit (Paragraph 7, Absatz 4, BTVG) oder verfrüht entgegen dem Ratenplan geleistet wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132450Im RIS seit
08.03.2019Zuletzt aktualisiert am
20.03.2026