Entscheidungen zu § 1 GV

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Entscheidungen 1-4 von 4

RS UVS Oberösterreich 2007/03/21 VwSen-700007/4/Gf/Mu/Ga

Rechtssatz: Nach § 2 Abs.1 GVG-B leistet der Bund Asylwerbern im Zulassungsverfahren Versorgung in einer Betreuungseinrichtung des Bundes. Als Asylwerber im Zulassungsverfahren gelten gemäß § 1 Z1 GVG-B jene Fremde, die einen Asylantrag eingebracht haben, über dessen Zulässigkeit noch nicht entschieden ist. Letzteres trifft insbesondere dann zu, wenn - wie im vorliegenden Fall - der Verwaltungsgerichtshof der Beschwerde gegen einen Bescheid, mit ein Asylantrag als unzulässig zurückgewiesen... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 21.03.2007

RS UVS Kärnten 2004/08/17 KUVS-714/4/2004

Rechtssatz: Kommt der amtsärztliche Sachverständige unter Einbeziehung der verkehrspsychologischen Stellungnahme zur Beurteilung, dass der Berufungswerber zum Lenken eines Kraftfahrzeuges der Gruppe 1 (Klassen A, B) nicht geeignet ist, so ist der Entzug der Lenkberechtigung mangels gesundheitlicher Eignung bis zu Beibringung eines positiven amtsärztlichen Gutachtens begründet. Schlagworte Führerschein, Führerscheinentzug, Lenkberechtigung, Lenkberechtigungsentzug, unbefristeter Lenkbe... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 17.08.2004

RS UVS Kärnten 2002/07/23 KUVS-656/6/2002

Rechtssatz: Die Errichtung eines Therapiezentrums für ehemals Alkoholabhängige widerspricht der Widmung ?Bauland-Kurgebiet". Ein Therapiezentrum stellt kein Gebäude von Gast- und Beherbergungsbetrieben dar und kann auch nicht als Wohngebäude iSd § 3 Abs. 6 lit. a Kärntner Gemeindeplanungsgesetz qualifiziert werden; liegt doch der überwiegende Zweck eines Wohngebäudes im ?wohnen".  Dadurch, dass Personen, die einen klinischen Alkoholentzug bereits hinter sich haben und für die Dauer von ca.... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 23.07.2002

RS UVS Kärnten 2002/02/07 KUVS-K2-1390/6/2001

Rechtssatz: Erteilt die Erstinstanz die grundverkehrsbehördliche Genehmigung einer durch Meistbot in einer Zwangsversteigerung im Genehmigungsgebiet erworbenen Liegenschaft unter der Auflage, innerhalb von zwei Jahren ab Rechtskraft dieses Bescheides den Verfahrensgegenstand dem Verwendungszweck der Schaffung von Wohnraum, der nicht zur
Begründung: eines Freizeitwohnsitzes werden soll, zuzuführen, so ist der Wunsch der Berufungswerberin, diese Auflage mit zehn Jahren zu befristen, mit dem G... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 07.02.2002

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