Begründung: Der Klägerin wurde ab der Geburt ihres Sohnes Jeremy am 7. 4. 2003 antragsgemäß ein Kinderbetreuungsgeld im gesetzlichen Ausmaß zuerkannt. Sie war Ende Juli 2002 nach Österreich gekommen und hatte - zunächst - mit ihrem Ehegatten Dr. Gerhard K***** gemeinsam bei den Schwiegereltern in deren Wohnung in Wien gelebt. Ab August 2003 ging ihr Ehemann zur Facharztausbildung für Herzchirurgie an das Klinikum K***** (Deutschland), wo er zunächst eine kleine Wohnung bezog. Die ... mehr lesen...
Norm: Verordnung (EWG) Nr 1408/71 des Rates 37R1408 Wanderarbeitnehmerverordnung allg KBGG §2 Verordnung (EG) Nr 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates 32004R0883 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit Art68 KBGG § 2 heute KBGG § 2 gültig ab 30.06.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 64/2025 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin gebar am 24. 9. 2006 ihren Sohn Noah Pascal, dessen Vater der Ehemann der Klägerin ist. Alle drei sind österreichische Staatsangehörige. Sie lebt mit ihrem Sohn im gemeinsamen Haushalt in Österreich. Die Klägerin erzielte im Jahr 2006 keine Einkünfte von mehr als 14.600 EUR. Sie war 2006 weder in Österreich noch in einem anderen Staat beschäftigt. Sie widmete sich ausschließlich der Betreuung ihrer am 5. 2. 2004 geborenen Tochter Laura und nach de... mehr lesen...
Norm: KBGG §2 Liechtenstein FZG Art23Verordnung (EWG) Nr 574/72 des Rates 31972R074 Wanderarbeitnehmer-Durchführungsverordnung Art10 Abs1 litaVerordnung (EG) Nr 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates 32004R0883 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit Art10Verordnung (EG) Nr 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates 32004R0883 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit Art68Verordnung (EWG) Nr 1408/71 des Rates 371R1408 Wanderarbeitnehm... mehr lesen...
Norm: Verordnung (EG) Nr 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates 32004R0883 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit Art1 litzVerordnung (EWG) Nr 1408/71 des Rates 371R1408 Wanderarbeitnehmerverordnung Art1 litu subliti KBGG §2 KBGG §9 KBGG § 2 heute KBGG § 2 gültig ab 30.06.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 64/2025 ... mehr lesen...