Entscheidungsgründe: Mit Beschluss vom 27. Jänner 2006 eröffnete das Erstgericht über das Vermögen der Gemeinschuldnerin das Konkursverfahren und bestellte den Kläger zum Masseverwalter. In diesem Verfahren meldeten die Gläubiger bisher Konkursforderungen im Ausmaß von insgesamt 7.369.352,45 EUR an, wovon der Kläger solche im Ausmaß von 4.509.201,61 EUR anerkannte. In der Konkursmasse befindet sich ein Guthaben von 1.921.641 EUR. Die Gemeinschuldnerin, eine GmbH, wurde am 3. Oktober ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist das einzige Kind des am 20. 8. 1993 unter Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung (Testament zugunsten des Beklagten) verstorbenen Gerhard H*****. Dieser hatte in den letzten Jahren vor seinem Tod den Wunsch, dem Beklagten sein gesamtes Vermögen zukommen zu lassen. Im Revisionsverfahren des zweiten Rechtsgangs ist unbestritten, dass der Beklagte zu Lebzeiten vom späteren Erblasser Geschenke im Wert von 19.300.000 ATS erhalten hat; darin is... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind Geschwister. Ihre ***** 1986 verstorbene Mutter Maria L***** hat ***** 1981 den beiden Beklagten einen Ein-Viertel-Anteil an der Liegenschaft EZ ***** KG W***** (bestehend aus den Grundstücken Nr. *****-***** im Ausmaß von 1.865 m**2) sowie die in ihrem Alleineigentum stehende Liegenschaft EZ ***** KG W***** (Grundstück Nr. 500 im Ausmaß von 285 m**2) geschenkt. Mit rechtskräftigem Zwischenurteil vom 14. Juni 1991, 8 Cg 221/89-19, hat ... mehr lesen...
Norm: AnfO §3 Z1 AnfO §13 Abs3 AnfO § 3 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2021 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 86/2021 AnfO § 3 gültig von 01.01.1915 bis 31.12.2009 AnfO § 13 gültig von 01.01.1915 bis 30.06.2021 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 86/2021 ... mehr lesen...
Norm: AnfO §13 Abs3KO §39 Abs3 AnfO § 13 gültig von 01.01.1915 bis 30.06.2021 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 86/2021
Rechtssatz:
Zur Anwendung der Vorschrift des § 13 Abs 3 AnfO (und der dieser entsprechenden Vorschrift des § 39 Abs 3 KO) genügt die Gutgläubigkeit im Zeitpunkt des Erwerbes der unentgeltlichen Leistung nicht. Sie muß vielmehr nach dem Wo... mehr lesen...
Norm: ABGB §947 ABGB §949 ABGB §952 AnfO §13 Abs3KO §39 Abs3 ABGB § 947 heute ABGB § 947 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 949 heute ABGB § 949 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...
Norm: AnfO §13 Abs3KO §39 Abs3 AnfO § 13 gültig von 01.01.1915 bis 30.06.2021 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 86/2021
Rechtssatz: Gutgläubig ist der Empfänger einer unentgeltlichen Leistung dann, wenn er weder von der Benachteiligungsabsicht des Leistenden gegenüber seinen Gläubigern noch von dessen Begünstigungsabsicht oder seiner Zahlungsunfähigkeit bzw v... mehr lesen...
Norm: AnfO §13 Abs3 AnfO § 13 gültig von 01.01.1915 bis 30.06.2021 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 86/2021
Rechtssatz:
Wirkung des Anfechtungsurteiles auf Zwischenpfandgläubiger, die keine Anfechtungsklage erhoben haben.
Entscheidungstexte 1 Ob 1118/32 Entscheidungstext OGH 21.02.1933 1 Ob ... mehr lesen...