Norm: BS-V §12BUVG §65 ABs1ASchG §68
Rechtssatz: Der Arbeitnehmer hat gegenüber dem Arbeitgeber nur Anspurch auf Ersatz des den Tarif der Sozialversicherungsträger übersteigenden Teils der Kosten für eine in Ausstattung und Qualität der BS-V entsprechenden Bildschirmarbeitsbrille. Entscheidungstexte 9 ObA 63/00f Entscheidungstext OGH 06.09.2000 9 ObA 63/00f ... mehr lesen...