RS OGH 2000/9/6 9ObA63/00f

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.09.2000
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Norm

BS-V §12
BUVG §65 ABs1
ASchG §68

Rechtssatz

Der Arbeitnehmer hat gegenüber dem Arbeitgeber nur Anspurch auf Ersatz des den Tarif der Sozialversicherungsträger übersteigenden Teils der Kosten für eine in Ausstattung und Qualität der BS-V entsprechenden Bildschirmarbeitsbrille.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114096

Dokumentnummer

JJR_20000906_OGH0002_009OBA00063_00F0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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