Der Beschwerdeführer steht als Hauptschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich. Er war im maßgebenden Tatzeitraum (Schuljahr 1996/1997) an der Hauptschule Mettmach (Bezirk Ried im Innkreis) tätig. Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid vom 10. Februar 1997 hat die belangte Behörde einen Beschluss mit folgendem Spruch: gefasst: "Gemäß § 92 Abs. 2 Landeslehrer Dienstrechtsgesetz - LDG 1984, BGBl. Nr. 302, wird... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §123 Abs1 impl;LDG 1984 §78 Abs2;LDG 1984 §92 Abs1;LDG 1984 §92 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/25 91/09/0190 3
(1ter und 2ter Satz) Stammrechtssatz Die Disziplinarkommission ist nicht gezwungen, vor der Erlassung des Einleitungsbeschlusses über die Disziplinaranzeige hinausgehende Ermittlungen durchführen zu lassen. Wei... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Volksschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich; seine Dienststelle ist die Volksschule L. Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte die Disziplinarkommission für Landeslehrer für allgemeinbildende Pflichtschulen beim Bezirksschulrat G (Senat für Landeslehrer an Volks- und Sonderschulen) den Beschwerdeführer nach durchgeführter mündlicher Verhandlung mit Erkenntnis vom 1. März 1990 schuldig erkannt,... mehr lesen...
Index: L26004 Lehrer/innen Oberösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §115;BDG 1979 §123 Abs1;BDG 1979 §94 Abs1;LDG 1984 §72 Abs1;LDG 1984 §78 Abs2;LDG 1984 §83;LDG 1984 §92 Abs1;LDHG OÖ 1986 §5 Abs1 litj;VwRallg;
Rechtssatz: Die gesetzliche Bezeichnung "Dienstpflichtverletzung" in § 72 Abs 1 LDG 1984 ist irreführend, weil eine solche erst nach ab... mehr lesen...