Entscheidungen zu § 52 Abs. 20 LDG 1984

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2006/9/13 2006/12/0054

Zum Sachverhalt und zur Vorgeschichte dieser Beschwerdesache wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf das hg. Erkenntnis vom 21. September 2005, Zl. 2004/12/0203, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis wurde der Bescheid der belangten Behörde vom 25. November 2004, mit dem der Beschwerdeführer von der Tiroler Fachberufsschule für Kraftfahrzeugtechnik zur Tiroler Fachberufsschule für Metalltechnik versetzt worden war, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften auf... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 13.09.2006

RS Vwgh 2006/9/13 2006/12/0054

Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §43 Abs4;LDG 1984 §52 Abs20;
Rechtssatz: Ein Berufsschullehrer hat gemäß § 52 Abs. 20 LDG 1984 in Verbindung mit § 43 Abs. 4 LDG 1984 erforderlichenfalls auch Unterricht in Unterrichtsgegenständen zu erteilen, für die er nicht lehrbefähigt ist. Daraus folgt, dass der Beamte keinen Anspruch hat, nur in Fächern eingesetzt zu werden, für die er eine Lehrbefähigung hat (vgl. da... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.09.2006

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