Entscheidungen zu § 47 Abs. 3 LDG 1984

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1993/4/22 92/09/0398

Die Beschwerdeführerin steht als Volksschullehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Burgenland. Sie ist der Volksschule XY zur Dienstleistung zugewiesen. Mit Schreiben vom 22. Mai 1992 meldete die Schulleiterin dieser Volksschule an den Landesschulrat einen Vorfall, der sich während der Zehnminutenpause (11.35 bis 11.45 Uhr) und im Anschluß daran am 19. Mai 1992 im Schulhof abgespielt habe. Danach sei es zwischen zwei Schülern der 3a und 3b, N. und H., zu e... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.04.1993

RS Vwgh 1993/4/22 92/09/0398

Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §29 Abs1;LDG 1984 §29 Abs2;LDG 1984 §47 Abs3;LDG 1984 §69;
Rechtssatz: Das LDG 1984 stellt - ebenso wie zB das BDG 1977 oder das BDG 1979 oder die DP - zum Unterschied vom allgemeinen Strafrecht keine einzelnen Straftatbestände mit entsprechenden Strafdrohungen auf, sondern überläßt es der Beurteilung der Disziplinarbehörde, ob in einem bestimmten Verhalten des beschuldigte... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.04.1993

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