Der Beschwerdeführer steht als Hauptschullehrer (Landeslehrer) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Niederösterreich. Seine Dienststelle ist die Hauptschule W. An dieser Hauptschule wurde in den Schuljahren 2009/2010 sowie 2010/2011 ein Schulversuch durchgeführt, welcher mit einer Kürzung der Unterrichtsstunde von 50 auf 45 Minuten verbunden war. Die so je Unterrichtseinheit gewonnene Zeit sollte durch ein vielfältiges Kurssystem zur Interessens- und Begabungsför... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/06 Dienstrechtsverfahren64/03 Landeslehrer
Norm: AVG §73 Abs1; AVG §73 Abs3;DVG 1984 §6; LDG 1984 §38 Abs1; AVG § 73 heute AVG § 73 gültig ab 15.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 57/2018 AVG § 73 gültig von 01.01.2014 bis 14.08.2018 zule... mehr lesen...