Entscheidungen zu § 26a LDG 1984

Unabhängige Verwaltungssenate

4 Dokumente

Entscheidungen 1-4 von 4

RS Uvs 2013/4/25 KUVS-K2-861/19/2012

Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §26 LDG 1984 §26a LandeslehrerG Krnt 2000 §6 Abs1 litaLandeslehrerG Krnt 2000 §22 LDG 1984 § 26 heute LDG 1984 § 26 gültig ab 30.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2025 LDG 1984 § 26 gültig von 01.01.2024 bis 29.12.2025 zuletzt ... mehr lesen...

Rechtssatz | Uvs | 25.04.2013

RS UVS Kärnten 2005/02/08 KUVS-K2-1596/6/2004

Rechtssatz: Bei Vorliegen einer völligen Gleichheit hinsichtlich der persönlichen und fachlichen Eignung in einem Bestellungsverfahren für eine schulfeste Leiterstelle an einer Volksschule von welchem Umstand im gegenständlichen Fall auszugehen ist, ist auf die übrigen gesetzlichen Tatbestandsmerkmale und ferner auf weitere im Gesetz nicht angeführte sachbezogene sonstige Entscheidungselemente Bedacht zu nehmen. Im Gegenstand liegt eine derartig völlige Gleichheit hinsichtlich der persönli... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 08.02.2005

RS UVS Kärnten 2005/01/18 KUVS-K2-2201/2/2004

Rechtssatz: Die belangte Behörde hat für die Verleihung die für eine schulfeste Leiterstelle maßgeblichen, für und gegen den Berufungswerber und die übrigen im Dreiervorschlag des Bezirksschulrates genannten Personen sprechenden Kriterien einander gegenüberzustellen und zu gewichten. Dabei wären die relevanten Gewichte so darzulegen, dass damit auch das Übergehen der nicht zum Zuge gekommenen Bewerber eine nachvollziehbare
Begründung: erfährt. Es wären in die Entscheidung abwägende Überlegu... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 18.01.2005

RS UVS Kärnten 2002/11/07 KUVS-K2-1521/4/2002

Rechtssatz: Ergibt das durchgeführte Beweisverfahren vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat, dass die belangte Behörde das zur Bestellung von Schulleitern an Pflichtschulen durchzuführende Auswahlverfahren im Sinne des Gesetzes vorgenommen hat und den Erstgereihten aus dem Auswahlverfahren zum Leiter der Hauptschule A ernannt hat, so ist eine Rechtswidrigkeit nicht erkennbar. Der Hinweis des Berufungswerbers, dass im Bereich der Verfahrensschritte im Auswahlverfahren "Biographie" und "Asses... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 07.11.2002

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