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64/03 LandeslehrerNorm
LDG 1984 §26Rechtssatz
Die Notwendigkeit einer slowenisch sprachigen Ausschreibung einer Schulleiterstelle oder eines gesonderten Hinweises darauf, dass es sich bei der Leiterstelle um eine solche in einer dem Regime des Minderheiten – Schulgesetzes unterliegenden Schule handelt, lässt sich aus keiner gesetzlichen Bestimmung ableiten.
Mit Beschluss des Verfassungsgerichtshofes vom 13.09.2013, Zl.: B 685/2013-7, wurde die Behandlung der Beschwerde gegen den Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates für Kärnten vom 25. April 2013, Zl.: KUVS-K2-861/19/2012 abgelehnt und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten.
Schlagworte
Schulleiterbestellung, Volksschule, Minderheitenschulwesen, Minderheiten – Schulgesetz, Zweisprachige Schulen, Slowenische Unterrichtssprache, Fachliche Qualifikation, Persönliche Qualifikation, BewertungZuletzt aktualisiert am
21.03.2014