Index: L24009 Gemeindebedienstete Wien63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §14 Abs1 Z1;DO Wr 1966 §52;LDG 1984 §12 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Unter bleibender Unfähigkeit des Beamten, seinen Dienstposten ordnungsgemäß zu versehen, ist alles zu verstehen, was die Eignung des Beamten zur Versehung des Dienstpostens dauernd aufhebt. Dazu können nicht nur Gesundheitsstörungen, sondern auch habit... mehr lesen...
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Norm: BDG 1979 §14 Abs1 Z1;DO Wr 1966 §52;LDG 1984 §12 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Der Schluß der Dienstunfähigkeit ist nicht nur auf Grund ärztlicher Feststellungen, sondern auch aus der Art der Dienstleistung selbst zulässig, wobei insb auch habituelle Charaktereigenschaften bzw geistige Mängel eine ordnungsgemäße Führung der Amtsg... mehr lesen...
Index: L24009 Gemeindebedienstete Wien63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §14 Abs1 Z1;DO Wr 1966 §52;LDG 1984 §12 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Die Dienstunfähigkeit kann im Verhältnis zu einer positiven Qualifikation schon dann gegeben sein, wenn auch nur eine der bei Bestimmung der Qualifikation zu beantwortenden Fragen zu Ungunsten des Beamten gelöst worden ist (Hinweis E 12.11.1917, BudwSl... mehr lesen...
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Norm: BDG 1979 §14 Abs1 Z1;DO Wr 1966 §52;LDG 1984 §12 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Hat die Dienstbehörde die Annahme, daß die Wiedererlangung der Dienstfähigkeit des Beamten ausgeschlossen erscheint, mangels eines medizinischen Gutachtens (Hinweis E 30.3.1989, 86/09/0110) auf die allgemeine Lebenserfahrung und auf das Alter des Beamt... mehr lesen...
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Norm: BDG 1979 §14 Abs1 Z1;DO Wr 1966 §52;LDG 1984 §12 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Bei einer amtswegigen Versetzung in den Ruhestand handelt es sich um ein unabhängig von einem Disziplinarverfahren bzw einem Qualifikationsverfahren durchzuführendes Verfahren. Eine Pflichtverletzung kann daher auch Anlaß für eine amtswegige Pensionier... mehr lesen...
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Norm: BDG 1979 §14 Abs1 Z1;DO Wr 1966 §52;LDG 1984 §12 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Unter bleibender Unfähigkeit des Beamten, seinen Dienstposten ordnungsgemäß zu versehen, ist alles zu verstehen, was die Eignung des Beamten zur Versehung des Dienstpostens dauernd aufhebt. Dazu können nicht nur Gesundheitsstörungen, sondern auch habit... mehr lesen...
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Norm: BDG 1979 §14 Abs1 Z1;DO Wr 1966 §52;LDG 1984 §12 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Der Schluß der Dienstunfähigkeit ist nicht nur auf Grund ärztlicher Feststellungen, sondern auch aus der Art der Dienstleistung selbst zulässig, wobei insb auch habituelle Charaktereigenschaften bzw geistige Mängel eine ordnungsgemäße Führung der Amtsg... mehr lesen...
Index: L24009 Gemeindebedienstete Wien63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §14 Abs1 Z1;DO Wr 1966 §52;LDG 1984 §12 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Die Dienstunfähigkeit kann im Verhältnis zu einer positiven Qualifikation schon dann gegeben sein, wenn auch nur eine der bei Bestimmung der Qualifikation zu beantwortenden Fragen zu Ungunsten des Beamten gelöst worden ist (Hinweis E 12.11.1917, BudwSl... mehr lesen...
Index: L24009 Gemeindebedienstete Wien63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §14 Abs1 Z1;DO Wr 1966 §52;LDG 1984 §12 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Hat die Dienstbehörde die Annahme, daß die Wiedererlangung der Dienstfähigkeit des Beamten ausgeschlossen erscheint, mangels eines medizinischen Gutachtens (Hinweis E 30.3.1989, 86/09/0110) auf die allgemeine Lebenserfahrung und auf das Alter des Beamt... mehr lesen...