Gegenüber der in London ansässigen beschwerdeführenden Körperschaft wurde im Jahre 1996 eine abgabenbehördliche Prüfung vorgenommen. Nach dem darüber errichteten Prüfungsbericht hatten die Beschwerdeführerin selbst sowie die in der Folge mit ihr verschmolzenen weiteren Körperschaften P und C. in den Jahren 1989 bis 1992 Lizenzen an die E Austria GmbH vergeben. Nach Auffassung des Prüfungsorganes löste die Überlassung der Lizenzen an einen inländischen gewerblichen Betrieb die beschrän... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH mit dem Sitz in Wien ist eine "Konzerngesellschaft" einer international als Musikverleger tätigen Unternehmensgruppe. Bei einer im Jahre 1996 vorgenommenen abgabenbehördlichen Prüfung wurde festgestellt, dass der Beschwerdeführerin in den Jahren 1992 und 1993 "Lizenzerträge" zugeflossen seien. Bei der Feststellung des Einheitswertes des Betriebsvermögens zum 1. Jänner 1992 und 1993 brachte der Prüfer jeweils den dreifachen Jahreswert der durch teilweisen Ab... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht32/03 Steuern vom Vermögen33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §79 Abs2;UrhG §24 Abs1;VermStG §1;VermStG §2;VermStG §4 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
98/13/0150 E 31. Mai 2000
Rechtssatz: Für die selbständige Bewertbarkeit von Werknutzungsrechten ist nicht maßgeblich, dass das Entgelt dafür in wiederkehrenden Leistungen erbracht wird (Hinweis E 31.5.2000, 98... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht32/03 Steuern vom Vermögen33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §79 Abs2;UrhG §24 Abs1;VermStG §1;VermStG §2;VermStG §4 Abs1;
Rechtssatz: Zahlungen an Lizenzgeber können bei der Ermittlung des Wertes von Werknutzungsrechten nicht abgezogen werden. Nur Schulden können - sofern sie überhaupt in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Inlandsvermögen stehen - bei der Ermittlung des Inlandsve... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht32/03 Steuern vom Vermögen33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §79 Abs2;UrhG §24 Abs1;VermStG §1;VermStG §2;VermStG §4 Abs1;
Rechtssatz: Dem Umstand, dass das Entgelt für den Erwerb der Werknutzungsrechte in wiederkehrenden Leistungen besteht, kommt für die Beurteilung der Vermögensteuerpflicht der erworbenen Werknutzungsrechte keine Bedeutung zu. Die Beantwortung der Frage, ob es sich bei d... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht32/03 Steuern vom Vermögen33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §79 Abs2;UrhG §24 Abs1;VermStG §1;VermStG §2;VermStG §4 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
98/13/0150 E 31. Mai 2000
Rechtssatz: Bei Urheberrechten an Werken der Tonkunst, die auf Grund vertraglicher Vereinbarungen erhoben wurden, handelt es sich um selbständig bewertbare Wirtschaftsgüter (Hinweis E ... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht32/03 Steuern vom Vermögen33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §79 Abs2;UrhG §24 Abs1;VermStG §1;VermStG §4 Abs1;
Rechtssatz: Werknutzungsrechte an Werken der Tonkunst, die auf Grund vertraglicher Vereinbarungen erworben wurden, unterliegen insoweit, als sie einem inländischen gewerblichen Betrieb überlassen wurden, der Vermögenssteuer. Bei solchen Werknutzungsrechten handelt es sich um selb... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht32/03 Steuern vom Vermögen33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §79 Abs2;UrhG §24 Abs1;VermStG §1;VermStG §2;VermStG §4 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
98/13/0150 E 31. Mai 2000
Rechtssatz: Bei der Bewertung des Inlandsvermögens können nur zum Bewertungsstichtag bestehende Schulden, nicht aber die Anschaffungskosten der Urheberrechte als Schuldposten abgezogen... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht32/03 Steuern vom Vermögen33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §79 Abs2;UrhG §24 Abs1;VermStG §1;VermStG §2;VermStG §4 Abs1;
Rechtssatz: Einem inländischen gewerblichen Betrieb überlassene Urheberrechte an Werken der Tonkunst sind zum Inlandsvermögen iSd § 79 Abs 2 BewG 1955 zu zählen (Hinweis E 17.9.1997, 95/13/0017). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT... mehr lesen...
Anläßlich einer bei der inländischen M GmbH durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung wurde festgestellt, daß diese GmbH in den Jahren 1986 bis 1991 Lizenzgebühren für die Verwertung von Urheberrechten an Werken der Tonkunst an die in den Vereinigten Staaten von Amerika ansässige Beschwerdeführerin geleistet hat. Im einzelnen wurden folgende Beträge geleistet: "S 1986 17,496.650,-- 1987 22,373.972,-- 1988 25,013.305,-- 1989 38.796.629,-- 1990 50.896.4... mehr lesen...
Anläßlich einer bei der inländischen M GmbH durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung wurde festgestellt, daß diese GmbH in den Jahren 1986 bis 1991 Lizenzgebühren für die Verwertung von Urheberrechten an Werken der Tonkunst an die in den Vereinigten Staaten von Amerika ansässige Beschwerdeführerin geleistet hat. Im einzelnen wurden folgende Beträge geleistet: "S 1986 17,496.650,-- 1987 22,373.972,-- 1988 25,013.305,-- 1989 38.796.629,-- 1990 50.896.4... mehr lesen...
Anläßlich einer bei der inländischen M GmbH durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung wurde festgestellt, daß diese GmbH in den Jahren 1986 bis 1991 Lizenzgebühren für die Verwertung von Urheberrechten an Werken der Tonkunst an die in den Vereinigten Staaten von Amerika ansässige Beschwerdeführerin geleistet hat. Im einzelnen wurden folgende Beträge geleistet: "S 1986 17,496.650,-- 1987 22,373.972,-- 1988 25,013.305,-- 1989 38.796.629,-- 1990 50.896.4... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §79 Abs2 Z4;BewG 1955 §79 Abs2 Z5;
Rechtssatz: In § 79 Abs 2 Z 4 BewG wird der Inlandsbezug der gewerblich genutzten Urheberrechte durch die Eintragung in ein inländisches Buch oder Register hergestellt, in § 79 Abs 2 Z 5 BewG ergibt sich der Inlandsbezug hingegen aus der Überlassung der Wirtschaftsgüter an einen inländischen gewerblichen Betrieb; aus der in § 79 Abs 2 Z 4... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §79 Abs2 Z4;BewG 1955 §79 Abs2 Z5;
Rechtssatz: In § 79 Abs 2 Z 4 BewG wird der Inlandsbezug der gewerblich genutzten Urheberrechte durch die Eintragung in ein inländisches Buch oder Register hergestellt, in § 79 Abs 2 Z 5 BewG ergibt sich der Inlandsbezug hingegen aus der Überlassung der Wirtschaftsgüter an einen inländischen gewerblichen Betrieb; aus der in § 79 Abs 2 Z 4... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §79 Abs2 Z4;BewG 1955 §79 Abs2 Z5;
Rechtssatz: In § 79 Abs 2 Z 4 BewG wird der Inlandsbezug der gewerblich genutzten Urheberrechte durch die Eintragung in ein inländisches Buch oder Register hergestellt, in § 79 Abs 2 Z 5 BewG ergibt sich der Inlandsbezug hingegen aus der Überlassung der Wirtschaftsgüter an einen inländischen gewerblichen Betrieb; aus der in § 79 Abs 2 Z 4... mehr lesen...
Die beschränkt vermögensteuerpflichtige Beschwerdeführerin ist eine nach liechtensteinischem Recht errichtete Anstalt und an einem österreichischen Unternehmen mit einer Kapitaleinlage als "echter" stiller Gesellschafter beteiligt. Bei der Festsetzung der Vermögensteuer und des Erbschaftsteueräquivalentes zu den Stichtagen 1. Jänner 1963, 1. Jänner 1964, 1. Jänner 1965 und 1. Jänner 1966 unterzog das Finanzamt nicht nur den Wert der Einlage der Besteuerung, sondern es behandelte ... mehr lesen...
Die beschränkt vermögensteuerpflichtige Beschwerdeführerin ist eine nach liechtensteinischem Recht errichtete Anstalt und an einem österreichischen Unternehmen mit einer Kapitaleinlage als "echter" stiller Gesellschafter beteiligt. Bei der Festsetzung der Vermögensteuer und des Erbschaftsteueräquivalentes zu den Stichtagen 1. Jänner 1963, 1. Jänner 1964, 1. Jänner 1965 und 1. Jänner 1966 unterzog das Finanzamt nicht nur den Wert der Einlage der Besteuerung, sondern es behandelte ... mehr lesen...