Entscheidungen zu § 71 Abs. 2 BewG 1955

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE Vwgh Erkenntnis 2001/9/19 2000/16/0309

Der Beschwerdeführer erwarb mit Notariatsakt vom 13. Oktober 1993 die gesamten Geschäftsanteile an der C. GmbH im Nominale von S 501.000,-- um den Abtretungspreis von S 300.000,--. Mit Bescheid des Finanzamtes Wiener Neustadt vom 6. Februar 1990 war der gemeine Wert der Gesellschaftsanteile der C. GmbH zum 1. Jänner 1989 mit S 3.136,-- je S 100,-- Nennkapital festgestellt worden. Das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien schrieb dem Beschwerdeführer hierauf mit Besche... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.09.2001

RS Vwgh 1990/12/6 90/16/0213

Index: 32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §1 Abs2;BewG 1955 §71 Abs2;ErbStG §18;ErbStG §19 Abs3;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990160213.X01 Im RIS seit 14.01.2002 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.12.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/12/6 90/16/0213

Die Beschwerdeführerin ist Alleinerbin nach ihrem am 19. November 1985 verstorbenen Ehegatten. Unter den Verlassenschaftsaktiven befanden sich ua Geschäftsanteile an GmbHs. Die gemeinen Werte dieser Geschäftsanteile wurden durch das zuständige Finanzamt für Körperschaften zum 1. Jänner 1983 gemäß § 189 Abs 1 BAO einheitlich und gesondert festgestellt. Die belangte Behörde hat in dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid die festgestellten Werte der Besteuerung zug... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 06.12.1990

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