Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein33 Bewertungsrecht57/09 Sonstiges Versicherungsrecht
Norm: BewG 1955 §69 Abs1 Z5;BewG 1955 §70 Z4;BewG 1955 §70 Z8;VersVG §159;VwRallg;
Rechtssatz: Der Begriff der Rentenversicherung kann in § 69 BewG nicht anders verstanden werden als in § 70 BewG. Demzufolge ändert der Umstand, daß der Abgabepflichtige berechtigt ist, die Rentenleistung mit einem Kapitalbetrag ablösen zu las... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 259; AnwBl 1990/3, S 150;
Rechtssatz: Dem Sinn des BewG entsprechend muß der Steuergegenstand in Geld "umgerechnet", also bewertet werden, wenn er nicht selbst in Geld besteht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988150032.X04 Im RIS seit 14.01... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht39/03 Doppelbesteuerung
Norm: BewG 1955;DBAbk BRD 1955 ErbSt Art7; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 245;
Rechtssatz: Art 7 DBAbk mit der BRD auf dem Gebiete der Erbschaftssteuern, BGBl 1955/220, schließt nicht aus, daß der unter den Progressionsvorbehalt fallende Nachlaß in den beiden vertragschließenden Staaten verschieden bewertet wird. Da jeder der Vertragsstaaten die ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht33 Bewertungsrecht
Norm: BAO §24 Abs1 litd;BewG 1955 §11;BewG 1955;
Rechtssatz: Der im Ertragsteuerrecht bestehende, kaufmännischer Bilanzierung entsprechende Grundsatz, wonach der Bestandnehmer, der Verbesserungen am Bestandgegenstand vornimmt, die als Bestandteil in das Eigentum des Bestandgebers übergehen, bis zur Beendigung des Mietverhältnisses als deren wi... mehr lesen...