Mit dem angefochtenen Bescheid wurde gegenüber dem Beschwerdeführer im Instanzenzug Vermögensteuer festgesetzt, und zwar für das Jahr 1986 in Höhe von S 21.550,--, für das Jahr 1987 in Höhe von S 15.020,-- und für das Jahr 1989 in Höhe von S 12.080,--. Die Festsetzung der Vermögensteuer für das Jahr 1987 wirkte zufolge der Feststellung, daß zum 1. Jänner 1988 die Voraussetzungen für eine Neuveranlagung nicht vorliegen, auch für das Jahr 1988. Die Ermittlung des jeweiligen steuerpflich... mehr lesen...
Index: 32/03 Steuern vom Vermögen33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §11 Abs1;BewG 1955 §4;VermStG §4 Abs1;
Rechtssatz: Ein mit Schenkungsvertrag eingeräumtes Wohnrecht an einer Wohnung ist bei der Veranlagung zur Vermögensteuer auch dann zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige dieses Recht erst zu einem späteren Zeitpunkt tatsächlich ausübt. Lediglich ein aufschiebend bedingter Erwerb des Rechts kann eine Be... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer veräußerte im Jahr 1981 eine Liegenschaft gegen Einräumung eines Benützungs- und Gebrauchsrechtes, eine Barzahlung von S 2,3 Millionen und eine monatliche wertgesicherte Leibrente von S 25.000,--. Die für das verwaltungsgerichtliche Verfahren relevanten Bestimmungen des Kaufvertrages lauten auszugsweise (sinngemäß; kein wörtliches Zitat): Die Käuferin verpflichtet sich, eine monatliche Versorgungsrente von S 25.000,-- an den Käufer, solange er lebt, und, falls... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §4;EStG 1972 §29 Z1;
Rechtssatz: Bei der Ermittlung des kapitalisierten Wertes der Rentenverpflichtung iSd § 29 Z 1 EStG 1972 ist § 4 BewG nicht anzuwenden. In den Fällen, in denen der Rentenanspruch zur Gänze aufschiebend bedingt ist, hätte das sonst zur Folge, daß der Wert des veräußerten Wirtschaftsgutes völlig unberücksichtigt blie... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §4;EStG 1972 §4 Abs2;EStG 1972 §5;EStG 1972 §6;
Rechtssatz: § 4 BewG ist im Rahmen des Bilanzsteuerrechtes nicht anwendbar, weil zu den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung auch die Berücksichtigung aufschiebend bedingter Forderungen und Lasten zählt (zB Rückstellungen). Aber auch außerhalb des Bilanzsteuerrechtes finden sich Grund... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Aktiengesellschaft beschloß in ihrer außerordentlichen Hauptversammlung vom 10. Dezember 1986 eine Kapitalerhöhung um S 20,000.000,-- unter Übernahme der auszugebenden Aktien durch den Alleinaktionär, welcher die neuen Aktien am 11. Dezember 1986 mit der Erklärung zeichnete, daß die Zeichnung unverbindlich werde, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht bis zum 31. März 1987 im Handelsregister eingetragen worden sei. Der Kapitalerhöhungsbetrag wurde auf d... mehr lesen...
Index: 21/02 Aktienrecht33 Bewertungsrecht
Norm: AktG 1965 §152 Abs1 Z4;AktG 1965 §155 Abs2;BewG 1955 §4;BewG 1955 §59;BewG 1955 §64 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen zur bewertungsrechtlichen Behandlung von Kapitalerhöhungsbeträgen, wenn der Bewertungsstichtag zwischen Zeichnung der neuen Aktien (gemäß § 152 Abs 1 Z 4 AktG unter der Bedingung, daß die Zeichnung unverbindlich werde, wenn die Durchführung der Kapitale... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §4;BewG 1955 §59;BewG 1955 §64 Abs1;VwGG §41 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Ausführungen zur Interpretation des Beschwerdepunktes, wenn der angefochtene Bescheid deshalb inhaltlich rechtswidrig ist, weil ein Wirtschaftsgut aus dem Grunde des § 4 BewG 1955 zu Unrecht unter den Besitzposten beim Einheitswert des Betriebsvermögens erfaßt wurde,... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betreibt ein Inkassobüro, für das sie den Gewinn gemäß § 5 EStG 1972 ermittelt. Ihre Tätigkeit sieht folgendermaßen aus: Nach Auftragserteilung wendet sich die Beschwerdeführerin mit einer schriftlichen Mahnung an den Schuldner des Auftraggebers (in der Folge: Schuldner), um ihm mitzuteilen, sie sei nun berechtigt, die genannte Forderung im Namen des Auftraggebers einzuziehen. Mit dieser Zahlungsaufforderung werden dem Schuldner gleichzeitig die Kosten d... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §4;BewG 1955 §57;EStG 1972 §6;
Rechtssatz: Nach § 4 BewG sind Wirtschaftsgüter und damit auch Forderungen, deren Erwerb vom Eintritt einer aufschiebenden Bedingung abhängt, erst bei Eintritt derselben zu berücksichtigen. Solche Forderungen sind daher bei der Ermittlung der Einheitswerte nicht als zum Betriebsvermögen gehörend anzusetze... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin war in den Jahren 1981 und 1982 Alleingesellschafterin u.a. der A.M. GmbH und der A.I. GmbH, deren Stammkapital jeweils S 3,500.000,-- betrug. Mit diesen Tochtergesellschaften hatte die Beschwerdeführerin Ergebnisabführungsverträge abgeschlossen, denen die steuerliche Anerkennung im Sinne der Herbeiführung der Rechtsfolgen des § 8 Abs. 4 des Körperschaftsteuergesetzes 1966 versagt bleiben mußte, was zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens u... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955;EStG 1972 §6 Z2;KStG 1966 §8 Abs4;
Rechtssatz: Das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Teilwertabschreibung der Beteiligung ist unabhängig von der Frage der Organschaft nach den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen zu prüfen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1990130228.X05 ... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 259; AnwBl 1990/3, S 150;
Rechtssatz: Dem Sinn des BewG entsprechend muß der Steuergegenstand in Geld "umgerechnet", also bewertet werden, wenn er nicht selbst in Geld besteht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988150032.X04 Im RIS seit 14.01... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht39/03 Doppelbesteuerung
Norm: BewG 1955;DBAbk BRD 1955 ErbSt Art7; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 245;
Rechtssatz: Art 7 DBAbk mit der BRD auf dem Gebiete der Erbschaftssteuern, BGBl 1955/220, schließt nicht aus, daß der unter den Progressionsvorbehalt fallende Nachlaß in den beiden vertragschließenden Staaten verschieden bewertet wird. Da jeder der Vertragsstaaten die ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht33 Bewertungsrecht
Norm: BAO §24 Abs1 litd;BewG 1955 §11;BewG 1955;
Rechtssatz: Der im Ertragsteuerrecht bestehende, kaufmännischer Bilanzierung entsprechende Grundsatz, wonach der Bestandnehmer, der Verbesserungen am Bestandgegenstand vornimmt, die als Bestandteil in das Eigentum des Bestandgebers übergehen, bis zur Beendigung des Mietverhältnisses als deren wi... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: ABGB §608;BewG 1955 §4;BewG 1955 §9;ErbStG §3 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 90;
Rechtssatz: Die Voraussetzungen für die Wirksamkeit der Rechtsübertragung bei durch fideikommissarische Substitution gebundenen Sachen (Genehmigung durch Nacherbin, bzw Erlangen des vollen Eigentums durch V... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10;BewG 1955 §11;BewG 1955 §12;BewG 1955 §13;BewG 1955 §14;BewG 1955 §15;BewG 1955 §16;BewG 1955 §17;BewG 1955 §2;BewG 1955 §3;BewG 1955 §4;BewG 1955 §5;BewG 1955 §6;BewG 1955 §7;BewG 1955 §8;BewG 1955 §9;ErbStG §19 Abs1;
Rechtssatz: Gemäß § 19 Abs 1 ErbStG, das gegenüber den BewG lex spezialis ist, richtet sich die Bewertung, soweit nicht in § 19 Abs ... mehr lesen...